Jedermannsrecht
Jedermannsrecht
Im Prinzip können Sie sich, solange nichts anderes angegeben ist, in Norwegen überall in der Natur frei bewegen. Das Jedermannsrecht ermöglicht es Ihnen, sich in der Natur zu bewegen, d.h. am Strand, im Wald, im Gebirge und in anderen Gebieten, die nicht erschlossen sind.
Das gilt allerdings nicht für Autotouristen. Es ist aber verboten, ohne Genehmigung des Besitzers landwirtschaftliche Nutzflächen zu betreten. Dazu zählen auch Wiesen, Rodungen, Baumschulenfelder und ähnliche Gebiete, wo eine öffentliche Passage dem Besitzer schaden könnte. Sie müssen sich überall vorsichtig fortbewegen, so dass weder die Natur noch das Eigentum anderer Schaden nehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Personen, die sich in dem Gebiet befinden.
Das Jedermannsrecht beruht auf dem "Gesetz über das Leben im Freien" vom 28. Juni 1947. Das Jedermannsrecht erlaubt Ihnen, dass Sie die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der Früchte der Natur bedienen dürfen, natürlich mit der gebührenden Rücksichtnahme auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt.
Dafür gibt es ein paar einfache Regeln:Sich nicht dort aufhalten, wo es verboten ist, Naturschutzgebiete respektieren
Gehen, wenn der Besitzer einen dazu auffordert
Beim Zelten, Ankern und Schwimmen Abstand zu Häusern und Hütten halten (mindestens 150 Meter) Wenn man sich unsicher ist, lieber vorher fragen
Keinen Abfall zurücklassen
Beackertes Land nicht betreten
Nicht unnötig Weideland betreten, Gatter hinter sich schließen, keine Schonungen betreten, keine frischen Zweige und Schösslinge abbrechen
Keine Baumrinden anritzen, kein Holz schlagen, keine Nägel in Bäume schlagen oder Stahlseile um Stämme spannen
Nicht herum lärmen
Tiere nicht stören, sich von Nestern, Höhlen und anderen Tierbehausungen fernhalten
Kein Feuer im Wald machen. Vorsichtig mit Feuer umgehen. Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist!
Nur Pflanzen pflücken, die man auch wirklich verzehrt oder gleich in die Vase stellt, keine Pflanzen ausgraben
Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben, die unter Naturschutz stehen
Man darf sich zu Fuß oder auf Skiern in allen Wäldern, auf Wiesen, Tundren und über das Gebirge bewegen, auch wenn dies privates Land ist. Man sollte sich aber, wenn es möglich ist, auf Wegen und Pfaden halten.Zelten
Man darf in der Wildmark vorübergehend (nicht länger als zwei Tage) und auf eigene Gefahr zelten und rasten, auf bezeichneten Grundstücken und in der Nähe von Besiedelungen darf man dies nur mit Einwilligung des Eigentümers oder Pächters tun. Während der Jagdzeit ist das freie Zelten aus Sicherheitsgründen in bestimmten Gebieten häufig nicht erlaubt. Natürlich sollen Sie den Zeltplatz so verlassen, wie Sie in vorgefunden haben.
Boot fahren
Man darf sich frei mit dem Boot auf allen fahrbaren Gewässern bewegen und das Boot in der Wildmark auch an Land ziehen, sowie für eine kurze Weile am Ufer festmachen.
Schwimmen
Man darf über überall schwimmen, wenn es in gebührendem Abstand von bewohnten Häusern geschieht.
Beeren pflücken
Es dürfen in freien Gebieten Pilze, Beeren und wilde Nüsse und Blumen gepflückt werden. Multebeeren müssen gleich verzehrt werden.
Feuer machen
Beim Feuer gilt immer: Unbedingte Vorsicht walten lassen! Im Zeitraum 15. April bis 15. September ist das Entfachen von offenem Feuer in der Nähe von Wald verboten.

